Die AfD lehnt nach wie vor die Pflicht zum Bau von Solaranlagen auf Neubauten und bei grundlegenden Dachsanierungen ab.

Erst vor wenigen Wochen hatten wir, die AfD-Landtagsfraktion, diese Gesetzesänderung im Plenum als weitere Gängelung der Bauherren und als Beitrag zur Baukostensteigerung deutlich und unmissverständlich abgelehnt – das ist auch die klare programmatische Aussage der AfD!

In seinem Tübinger Sommerinterview wird der Fraktionsvorsitzende Bernd Gögel damit zitiert, er „hält es für den richtigen Weg, dass Baden-Württemberg die Solarpflicht für Neubauten ab Mai 2022 vorschreibt“ – ja, er fordere sogar, das müsse bundesweit gemacht werden!

Gögel stellt sich damit in klaren Gegensatz zu den programmatischen Aussagen der AfD. Wenn er „die Fotovoltaik-Anlagen gut findet“ und damit eine „Win-win-Situation“ sieht, so begleiten ihn offenbar erhebliche Defizite in der Beurteilung der Energie-Politik, denn diese Anlagen garantieren keinerlei Grundlast und liefern ausgerechnet dann so gut wie nichts, wenn der Strom im Winter am dringendsten gebraucht wird. Je höher ihr Anteil steigt, desto schwerer steuerbar wird die Netzstabilität und desto wahrscheinlicher werden Stromausfälle. Auch ist per PV schon jetzt wesentlich mehr Leistung installiert, als überhaupt gebraucht wird – nur wird sie dank des miserablen Wirkungsgrades nicht in Arbeit umgesetzt. Und sollte dies im Hochsommer doch einmal der Fall sein, treten häufig Stromüberschüsse auf, die zu Negativpreisen (und mit Millionenverlusten) an das Ausland verscherbelt werden müssen.

Das alles sollte einem AfD-Politiker eigentlich bekannt sein. Insbesondere dann, wenn er auf eine fünfjährige Landtagstätigkeit zurückblicken kann.